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Editorial Report  |   Autor: Jakob Prader
Tilgungsträger

Fast jeder Monitoring Kunde hat von seiner Bank in den letzten Monaten und Jahren eine Prognose des Tilgungsträgers erhalten und war oft geschockt, wie wenig Rendite der Tilgungsträger in der Projektion der Bank gemacht hat. Grund genug anhand eines konkreten und wie wir hoffen verständlichen Rechenbeispiels zu zeigen, wie sehr Renditeprognosen und andere Annahmen sich auf eine berechnete Ablaufleistung eines Tilgungsträgers auswirken:
 
Annahme:

Der Kunde Muster hat am 1. Jänner 2005 einen Tilgungsträger mit einer monatlichen Prämie von 100 Euro und einer Laufzeit von 25 Jahren abgeschlossen. Außerdem wurde eine jährliche Anpassung der Prämie in Höhe von 4% pro Jahr vereinbart. Der aktuelle Depotwert des Vertrages beträgt 9.800 Euro.
 
Renditeannahme 1,75%

Bei einer künftigen Nettorendite von 1,75% und ohne Berücksichtigung der kommenden jährlichen Anpassungen der Prämie beträgt die Ablaufleistung 34.934 Euro. Bei einer künftigen Nettorendite von 1,75% und unter Berücksichtigung der kommenden jährlichen Anpassungen der Prämie beträgt die Ablaufleistung 55.109 Euro.
 
Renditeannahme 4%

Bei einer künftigen Nettorendite von 4% und ohne Berücksichtigung der kommenden jährlichen Anpassungen der Prämie beträgt die Ablaufleistung 44.875 Euro. Bei einer künftigen Nettorendite von 4% und unter Berücksichtigung der kommenden jährlichen Anpassungen der Prämie beträgt die Ablaufleistung 68.315 Euro.
 
Renditeannahme 5%

Bei einer künftigen Nettorendite von 5% und ohne Berücksichtigung der kommenden jährlichen Anpassungen der Prämie beträgt die Ablaufleistung 50.259 Euro. Bei einer künftigen Nettorendite von 1,75% und unter Berücksichtigung der kommenden jährlichen Anpassungen der Prämie beträgt die Ablaufleistung 75.363 Euro.
 
Unsere Empfehlung:

Aussagen ohne Bekanntgabe mit welcher Renditeannahme gerechnet wurde sind nicht aussagekräftig und sind zu hinterfragen. Lassen Sie uns einfach nachrechnen und Ihnen einen echten Überblick geben wie es wirklich um ihren Tilgungsträger steht.